Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 02.04.2026

Für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags mit der J-Navigator GmbH (im Folgenden „J-Navigator“ genannt) sind die Vorschriften des BGB §§ 651a - 651y maßgeblich. Darüber hinaus werden die folgenden Regelungen Vertragsbestandteile.

1. Rolle der Vertragspartner

Als Vertragspartner der J-Navigator GmbH treten Sie im reiserechtlichen Sinne (BGB § 651 ff) als Veranstalter gegenüber den Reisenden auf. J-Navigator ist reiner Leistungserbringer.

2. Leistungen

2.1 Enthaltene Leistungen

Angebote von J-Navigator an den Vertragspartner bleiben, bis zum Zeitpunkt der Buchung und Bestätigung durch J-Navigator, unverbindlich. Sämtliche Preise sind Netto- oder Bruttopreise entsprechend des angenommenen Angebots. Es sei denn, es gelten weitere Vereinbarungen in schriftlicher Form.

Die folgenden Leistungen können enthalten sein:

Flüge (lokal oder international) inklusive oder exklusive Zubringer mit Aufpreisen

Rail und Fly-Tickets auf Nachfrage bei Verfügbarkeit

Qualifizierte deutschsprachige Reiseleitung gemäß Angebot ab Beginn eines Landpakets

Übernachtungen in Hotels der vereinbarten Kategorie laut Angebot (es sei denn spezielle Hotels wurden vor Vertragsabschluss namentlich und schriftlich vereinbart)

Verpflegungsleistungen (z.B. Abendessen, Frühstück, etc.) gemäß Angebot

Besuche ausgeschriebener Sehenswürdigkeiten und Orte (inkl. Eintritte, falls nicht abweichend im Programm aufgeführt)

ggf. Privattransporte mit oder ohne dritte Fahrgäste laut Angebot

Beförderungen in gecharterten Bussen, öffentlichen Zügen, Schiffen und öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb der Zielregion gemäß Angebot

Ausflugs- und Erlebnispakete innerhalb der Zielregion gemäß Angebot

Reiseunterlagen inkl. Hotelliste

2.2 Nicht enthaltene Leistungen

Explizit ausgeschlossen sind folgende Leistungen, es sei denn jene wurden schriftlich vor Vertragsabschluss vereinbart:

Sämtliche Flüge – diese sind vom Veranstalter zu buchen, wenn nicht anderweitig ausgeschrieben

Transfers außerhalb Japans

Aufpreise für zusätzliche, während des Reisepaketes angebotene Ausflugs- und Erlebnispakete

Einzelzimmerzuschläge

Hotel- und Aufenthaltsverlängerungen

Zusätzliche Plätze für Gruppenbegleitungen und/oder evtl. Begleitpersonen

Individuelle Abänderungen des Programms

Sonderleistungen der Reiseleitung

2.3 Individuelles Programm

J-Navigator bietet Unterstützung bei der Buchung von individuellem Programm, wie z.B. Vor- oder Nachprogramm und -aufenthalte, Eventtickets etc., gegen eine entsprechende Gebühr an. Diese Dienstleistungen sind nicht Bestandteil des regulären Reisepreises und werden einzeln pro Angebot abgerechnet. Buchungen von Sonderleistungen sind bis zu maximal 35 Tage vor Beginn des Landpakets möglich. Nach Ablauf dieser Frist werden Abänderungen nur bedingt angenommen. Zudem erhebt J-Navigator, im Falle einer verspäteten Nachbearbeitung, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von mindestens 20€ pro Reisegast. Ob individuelle Leistungen angeboten werden können, muss von J-Navigator evaluiert werden und liegt allein in ihrem Ermessen. Für das Erbringen solcher Leistungen übernimmt J-Navigator vor Angebotsvorlage keine Garantie.

2.4 Sondertermine und Programmänderungen

Bei speziellen Reiseterminen kommt es aufgrund von Festivals, Großveranstaltungen, lokalen Feiertagen o.ä. zu Programmänderungen, die J-Navigator unterliegen. Bei diesen Sonderterminen behält J-Navigator es sich vor, das Tagesprogramm anzupassen, um einen reibungslosen Reiseablauf zu gewährleisten. Angaben und Hinweise dazu finden sich auch in der jeweiligen Reisebeschreibung.

2.5 Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

J-Navigator behält sich vor, den Reisepreis nachträglich einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren

a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger,

b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren ergibt.

Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) und b) genannten Fällen pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird J-Navigator den Vertragspartner umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Vertragspartners nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Vertragspartner kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.1 unter a) und b) genannten Preise oder Abgaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten des Reiseveranstalters führt.

Übersteigt die o.g. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann J-Navigator sie nicht einseitig vornehmen. J-Navigator kann dem Vertragspartner eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von J-Navigator bestimmten, angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann J-Navigator die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 10 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Vertragspartners, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt, dass J-Navigator dem Vertragspartner die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen kann, dass der Vertragspartner innerhalb einer von J-Navigator bestimmten, angemessenen Frist das Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer von J-Navigator gesetzten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

2.6 Leistungsverzicht

Nimmt der Vertragspartner oder ein Reiseteilnehmer eine von J-Navigator angebotene und vertraglich abgesicherte Leistung aus zurechenbaren Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder der angefallenen Kosten.

3. Vertragsänderungen

Bestehen auf Seiten des Vertragspartners Wünsche auf Vertragsänderungen nach Vertragsunterzeichnung, müssen diese Änderungswünsche grundsätzlich bis maximal 35 Tage vor Beginn des Landpaketes schriftlich bei J-Navigator angezeigt werden. Die Änderungswünsche werden intern bei J-Navigator nach Durchführbarkeit evaluiert und nur gegebenenfalls umgesetzt. Je nach Änderungsumfang variieren die zusätzlich anfallenden Bearbeitungsgebühren und es kann auch zur Anpassung des festgelegten Pro-Person-Preises kommen.

3.1 Ersatzteilnehmer & Namensänderungen bei Buchungen von Landprogrammen

Bis zu 35 Tage vor Reisebeginn bietet J-Navigator kostenfrei an, dass Reisende einen Ersatzteilnehmer nennen können, sollten diese verhindert sein. Der Vertragspartner verpflichtet sich diese Änderung unverzüglich an J-Navigator zu melden. Danach berechnet J-Navigator eine Bearbeitungsgebühr von 50€ pro Fall.

3.2 Ersatzteilnehmer & Namensänderungen bei Buchungen inklusive Gruppenflügen

Sollten Namensänderungen erforderlich sein, z.B. weil ein Reiseteilnehmer seinen Namen inkorrekt und/oder unvollständig angegeben hat oder falls ein Reiseteilnehmer verhindert ist und einen Ersatzteilnehmer nennen will, fallen folgende Gebühren an:

Ggf. können weder Namensänderungen noch Umschreibungen des Tickets auf eine dritte Person vorgenommen werden. In solchen Fällen behält es sich J-Navigator vor, Korrektur- und Änderungsanfragen abzulehnen, bzw. es muss ein neues Ticket zu Lasten des betreffenden Kunden ausgestellt werden.

3.3 Umbuchungen

Es besteht kein Anspruch des Vertragspartners oder der Reiseteilnehmenden auf eine Änderung der vertraglich abgeschlossenen Leistungen. Dies beinhaltet den Reisetermin, Ziele vor Ort, Transportmittel, Hotels und andere Vertragsgegenstände, nachdem der Vertrag unterschrieben worden ist. Sollten jedoch solche Änderungswünsche vorkommen, müssen diese mindestens vier Wochen vor Beginn der Leistung bei J-Navigator in schriftlicher Form eingehen, werden intern evaluiert und nur in Einzelfällen gegebenenfalls umgesetzt. In diesem Fall behält sich J-Navigator eine preisliche Anpassung des Leistungspreises vor und erhebt eine entsprechende Aufwandsgebühr.

4. Hotelbuchungen

J-Navigator behält sich vor, Hotelbuchungen durchzuführen, die in der vereinbarten Landeskategorie sind. Die Landeskategorie meint, dass in gewissen Zielregionen nicht die klassischen westlichen Sterne-Kategorien für Hotel verwendet werden, sondern nur Angaben zum Standard des Hauses in Anlehnung an dieses Klassifizierungssystem gemacht werden. Daher kann eine typische westliche Drei-Sterne-Kategorie grob mit „Mittelklasse“ übersetzt werden.

Die Buchungsbestätigung, inklusive der Namen der Hotels, erhält der Vertragspartner vor Beginn der Leistung und Reisepakete als Hotelliste. Sollten Hotels nicht buchbar sein, z.B. aufgrund von Gruppengröße, Buchungssituation, Konkurs oder höherer Gewalt, so behält J-Navigator es sich vor, mögliche Aufpreise für eine höhere Hotelkategorie an den Vertragspartner weiterzugeben. Sollte sich in einem angemessenen Zeitraum vor dem Leistungsbeginn abzeichnen, dass es zu solchen Änderungen kommen wird, so gibt J-Navigator diese Information zum frühestmöglichen Zeitpunkt an den Vertragspartner weiter. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Informationen über Änderungen an die Reiseteilnehmer zeitnah und genau weiterzugeben.

5. Visa und Passformalitäten

Die Reiseteilnehmer sind eigenständig dafür verantwortlich, sich über die notwendigen Pass- und Visaformalitäten zu informieren und diese zu erfüllen. J-Navigator übernimmt keine Haftung, wenn notwendige Voraussetzungen, wie die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere die Ein- und Ausreisebestimmungen der Zielregion, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen, etc. nicht beachtet werden. Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners, die Reiseteilnehmenden darüber in Kenntnis zu setzen und nötige Informationen zur Verfügung zu stellen.

6. Unterlagen von J-Navigator an den Vertragspartner

6.1 Reiseverlauf

Bei Vertragsabschluss erhält der Vertragspartner einen Reiseverlauf mit Aufführung der besprochenen Leistungen, die als Vertragsgrundlage gelten. Alle Leistungen, die nicht in diesem Dokument aufgeführt sind, gelten als nicht inklusiv. Siehe §3 dieser AGB für Änderungsfälle.

6.2 Hotelliste

J-Navigator wird in der Regel 14 bis 25 Tage vor Reisebeginn dem Vertragspartner die Liste der im Reisepaket enthaltenen Hotels zur Verfügung stellen. Siehe §4.1 bezüglich möglicher Hoteländerungen.

6.3 Reisehinweise

J-Navigator wird in der Regel 14 bis 25 Tage vor Reisebeginn dem Vertragspartner Reisehinweise für die Reiseteilnehmer zusenden, die Erläuterungen zum jeweiligen Programm enthalten.

7. Unterlagen des Vertragspartners an J-Navigator

7.1 Ausschreibungstexte

Katalogtexte, Ausschreibungen, ähnliche Werbetexte und an Kunden gerichtete Offerten müssen vor der Veröffentlichung/Nutzung an J-Navigator gesendet werden. Diese werden vor Verwendung von uns gesichtet und kommentiert. So wird sichergestellt, dass diese Texte mit dem tatsächlichen Leistungsumfang übereinstimmen.

7.2 Teilnehmerliste

J-Navigator benötigt eine finale, verbindliche Liste der Reiseteilnehmer 35 Tage vor Abreise. Hierbei muss enthalten sein:

Name und Vorname(n) wie im Reisepass, Geschlecht, Nationalität, Geburtsdatum

Mögliche Hinweise, wie z.B. Nahrungsmittelunverträglichkeiten, körperliche Einschränkungen und alle weiteren Informationen, die für die Reiseleitung relevant sind, um einen reibungslosen Reiseverlauf sicherzustellen

7.3 Kurzfristige Buchungen

Buchungen, die weniger als 35 Tage vor Reisebeginn beim Veranstalter eingehen, müssen umgehend an J-Navigator weitergeleitet werden. Eine Entscheidung, ob zusätzliche Teilnehmer:innen aufgenommen werden können, obliegt J-Navigator.

8. Stornierungskonditionen

Sollte es zu Stornierungen seitens des Vertragspartners bei z.B. Gruppenreisen oder FIT-Buchungen kommen, behält J-Navigator es sich vor, folgende Gebühren zu erheben:

Bei der Absage von einzelnen Reiseteilnehmern gelten die aufgeführten Bedingungen nur, solange die Mindestteilnehmerzahl der Reise erreicht wird. Andernfalls gelten die Bedingungen der Absage einer kompletten Reisegruppe. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühr ist der schriftliche Eingang der Stornierung bei J-Navigator. Stornierungen bedürfen der Schriftform an bookings@j-navigator.com oder J-Navigator GmbH, Kaiserdamm 105, 14057 Berlin, Deutschland und sind bis zum Ende der regulären Geschäftszeiten um 17 Uhr einzureichen.

8.1 Zusätzliche Stornierungskonditionen bei Formaten inkl. Flügen

Bei so genannten Seat-in-Coach-Formaten und anderen Reisepaket-Angeboten bietet J-Navigator Flugtickets für die Reiseteilnehmer an. Für Kunden, die das Gesamtpaket bestehend aus Landprogramm plus Flug buchen, ergeben sich gesonderte Konditionen:

8.2 Höhere Gewalt

Ist die Durchführung einer Reise aufgrund höherer Gewalt oder aus Mangel an Teilnehmern nicht möglich, informiert J-Navigator den Vertragspartner umgehend. Die Reisegebühr wird in diesem Fall erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens J-Navigator.

8.3 Mindestteilnehmerzahl

Bei Nichterreichen der vertraglich vereinbarten Mindestteilnehmerzahl behält sich J-Navigator vor, die Reise bis spätestens 35 Tage vor geplantem Reisebeginn abzusagen. Sollte zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, verpflichtet sich J-Navigator, den Vertragspartner umgehend in Kenntnis zu setzen. Auf Wunsch des Vertragspartners kann bei zu kleiner Teilnehmerzahl nachträglich evaluiert werden, ob durch einen Kleingruppenzuschlag, der pro Reiseteilnehmer erhoben wird, das Landpaket trotzdem durchgeführt werden kann. Diese Entscheidung ist allein J-Navigator überlassen.

9. Zahlungsformalitäten

Rechnungen von J-Navigator enthalten in der Regel ein Zahlungsziel von 14 Tagen. 14 Tage vor Leistungsbeginn muss der Rechnungsbetrag auf dem Konto von J-Navigator sichtbar sein. Eventuell anfallende Gebühren von Banken (z.B. Überweisungsgebühren) werden nicht von J-Navigator übernommen.

10. Reklamationen

Reklamationen bedürfen der Schriftform und sind an bookings@j-navigator.com oder J-Navigator GmbH, Kaiserdamm 105, 14057 Berlin, Deutschland zu richten. Zeitlich ist hier eine Frist von 6 Monaten nach Beendigung der Reise einzuhalten.